Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Stand: November 2013

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unsere sämtlichen Angebote und Lieferungen, ohne dass auf sie im Einzelfall noch besonders Bezug genommen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter haben keine Gültigkeit, ohne dass ihnen im Einzelfall noch besonders widersprochen werden muss.

1. Angebot und Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, Zusagen unserer Vertreter sowie Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen, dieser Bedingungen und bereits abgeschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Eine Korrektur nachweisbarer Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen muss anerkannt wird.

An allen zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Mustern und Katalogen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfinnen vorgelegt werden. Für Nachbestellungen sind die Preise früherer Lieferungen oder Aufträge nicht verbindlich.

2. Lieferung Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Geraten wir mit unseren Lieferungen und Leistungen in Verzug und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rucktritt berechtigt. Teillieferungen sind zulässig.

3. Transportschäden Jede Sendung ist gegen Transportschäden versichert. Eventuelle Transportschäden sind ohne schuldhaftes Zögern unverzüglich vor Übernahme der Sendung in einem post- oder bahnamtlichen Befund aufnehmen zu lassen. Dieser Befund ist uns sofort einzusenden, damit Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.

4. Zahlung Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote verstehen sich in Euro und sind in Euro zahlbar.

Als Basis für die Rechnungsstellung gilt die am Tage des Auftragseingangs gültige Preisliste. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, sie wird zusätzlich berechnet. Die Rechnungsbeträge sind porto- undspesenfrei an uns wie folgt zu zahlen: innerhalb 7 Tagen vom Rechnungsdatum mit 2 % Skonto innerhalb 21 Tagen netto, bei Warenlieferung. Innerhalb 10 Tagen netto bei Reparatur- und Dienstleistungen.

Unsere Ansprüche sind ab Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Ein Skontoabzug wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber und nach vorheriger Vereinbarung diskont- und spesenfrei angenommen und gelten erst nach vollständiger Einlösung als Zahlung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden vom Fälligkeitstag an unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Deutschen Bundesbank und Mahnkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren/Produkten bis zur vollständiger Zahlung des Preises sowie der Erfüllung aller anderen Forderungen aus der bestellenden Geschäftsverbindung vor. Die Vorbehaltsware darf nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Zugriff Dritter ist uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfugen, insbesondere zu veräußern. Der Käufer tritt seine Forderung an uns ab. Auf Verlangen ist er verpflichtet, den Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und uns alle Unterlagen zur Geltendmachung der Rechte daraus zu verschaffen. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmässige Haftung für uns begründet, so erlöschen der Eigentumsvorbehalt, einschließlich seiner vereinbarten Sonderformen, und sonstige zur Zahlungssicherung vereinbarte Sicherheiten nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

6. Schadenersatzpauschale Weigert sich der Besteller, den Vertrag zu erfüllen, so können wir Zahlung von Schadenersatz (entgangener Gewinn nebst Aufwendungen) in Höhe von 20% des Bruttoverkaufspreises verlangen, es sei denn, dass der Besteller nachweist, dass der uns entstandene Schaden wesentlich niedriger ist.

7. Gewährleistung/Mängelrüge Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit und zugesicherten Eigenschaften. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang des Liefergegenstandes zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Entdeckung, anzuzeigen. Weist der Liefergegenstand Mängel auf, die seinen Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unwesentlich beeinträchtigen oder fehlt ihm eine "zugesicherte Eigenschaft, wird der Mangel von uns innerhalb einer angemessenen Frist behoben. Wir behalten uns vor, die beschädigten Teile nach unserer Wahl entweder zu reparieren oder durch neue Teile zu ersetzen. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr auf den Käufer, sie endet jedoch spätestens l Jahr nachdem die Ware unser Haus verlassen hat. Bei mehrschichtiger Nutzung erfolgt eine entsprechende Verkürzung der Gewährleistungszeit. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

8. Haftung Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Der Besteller kann keine darüber hinausgehenden Ersatzansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz, auch nicht aus außervertraglicher Handlung oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile gegen uns geltend machen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund er sich beruft. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichtteil haften wir, außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluß gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlen des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen der Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

9. Modelländerungen Die Abbildungen in Katalog und Preislisten, wie Maßangaben und dergleichen, sind annähernd und unverbindlich. Konstruktionsänderungen und geringe Abweichungen, auch in Farbe, sind uns vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Kauf zurückzutreten oder Nachlässe oder Schadenersatz zu verlangen.

10. Patentverletzung Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben, freizustellen

11. Datenschutz Wir bedienen uns der Elektronischen Datenverarbeitung und speichern zu diesem Zweck die personell- und geschäftsbezogenen Daten unserer Käufer im Rahmen des §23 Bundesdatenschutzgesetz vom 27.01.1977.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für alle Streitigkeiten aus in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechseln ist Dortmund (NRW). Auf die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller ist auch dann ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.

13. Sonstiges Von den Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Sollte durch Sonderabmachungen oder aus einem sonstigen Grunde eine der genannten Bedingungen ungültig sein, so wird hierdurch die Verbindlichkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.

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